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BVfK-Wochenendticker
27. März 2021
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Angela Merkel: Sorry, so schaffen wir das nicht!

Dramatisches Versagen bei der Pandemiebekämpfung

Ein Staat, der alles kontrollieren möchte, aber nichts im Griff hat

Kommt die Planwirtschaft? Quo Vadis Autohandel?

BVfK-Eilbrief an den Bundesrat zu Änderungen des Gewährleistungsrechts

BVfK gegen Lockdown-Notbremse für Autohändler Erneute Prüfung verfassungsrechtlicher Maßnahmen

NRW lockert die Corona-Einschränkungen stückweise - mit genügend Tests kann Notbremse vermieden werden

In letzter Minute: Führt UN/EU-Vorschrift in Bezug auf Lenkanlagen zu Zulassungsproblemen ab 1. April 2021?

Zukünftige Oldtimer frühzeitig kaufen Welche Youngtimer haben das Zeug zum Klassiker?

Aagent24 Fahrzeugimport von Mobile.de funktioniert

BVfK-Kollegenangebot der Woche: Opel Grandland X Ultimate 131PS EAT8. Leder / Navi / AAC / SHZ / Kamera

Kurioses aus der BVfK-Rechtsabteilung - nicht zur Nachahmung empfohlen

Geplante Änderungen des Gewährleistungsrechts - Einblick in das Gesetzgebungsverfahren

Autorechtstag Aktuell: Parken auf Privatgrund – Legal Tech bei der Parkraumbewirtschaftung

BVfK-Corona-Ticker 25. März 2021 (korrigierte Version)

Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Angela Merkel schlägt selten Pflöcke ein und agiert eher unaufgeregt. Dafür aber mit Ergebnissen, die nicht weit von den Zielvorgaben entfernt sind, was in der Politik eher ungewöhnlich ist. Wenn das System Merkel nicht mehr so richtig funktioniert, dann ist das ein Zeichen dafür, wie außergewöhnlich herausfordernd die Corona-Krise für die Politik ist. Je demokratisch-mitbestimmender ein Staat konzipiert ist, umso schwieriger wird es.

Der Ökonom Daniel Stelter zählt in einem Focus-Gastbeitrag 12 Punkte auf, an denen ein dramatisches Staatsversagen im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Pandemiebekämpfung deutlich wird. Stelter dürfte Recht haben, wenn er die Unfähigkeit, den Pandemieplan umzusetzen, ebenso anprangert, wie panische und widersprüchliche Aktionen, eine erfolglose 20 Millionen-Euro-App, Fehlversagen beim Abwägen von Maßnahmen, ihren Wirkungen und Risiken, obwohl für die richtigen Entscheidungen lediglich die Anwendung der Grundrechenarten ausreichen würden. Er kritisiert ferner eine fehlende Teststrategie, Dilettantismus beim Schutz der Risikogruppen, Versagen beim Einkauf und Aufbau von Produktionskapazitäten von Impfstoff, mittelalterliche organisierten Gesundheitsämter, Unfähigkeit bei der Organisation der Verteilung der Fördermittel und nun auch noch jüngst das Verordnen einer unverantwortlichen Impfpause wie auch die verunglückte Ostern-Notbremsung.

Viele der Probleme, die der Ökonom Daniel Stelter in einem Focus Gastbeitrag aufzählt, sind systembedingt. Umgekehrt: je autoritärer ein Land regiert wird, umso effizienter kann es bisweilen die Pandemie bekämpfen. Allerdings beweist nicht nur der Tübinger Oberbürgermeister, dass es nicht so sein muss und nicht nur Meinungsvielfalt und bürokratische Hindernisse, sondern auch Ideenlosigkeit einer effizienten Lösung der Probleme im Weg stehen. Dabei stellt sich allerdings auch die Frage, wo denn eigentlich die Probleme liegen? Dreh- und Angelpunkt ist immer wieder die Inzidenzzahl und die musste ja nun nach der Intensivierung der Tests automatisch nach oben gehen. Sie würde wahrscheinlich noch viel höher sein, wenn man nicht im Falle eines positiven Ergebnisses riskieren müsste, in Quarantäne zu müssen, was eine schlimmere Freiheitseinschränkung bedeutet, als offener Strafvollzug.

Doch lassen wir es damit genug sein und uns den Themen widmen, die nicht nur ebenso wichtig sind, sondern wegen Corona auch nach Corona noch eine herausragende Bedeutung haben werden. Denn das, was wir hier gerade erleben, ist nicht nur ein kaum zu kontrollierender Virus, sondern auch einen Staat, der alles kontrollieren möchte, aber fast nichts richtig im Griff hat. Der vieles weiß und wissen müsste, aber nur selten Lehren noch Konsequenzen daraus zieht. Das einzig Beruhigende: es war im Grunde bereits immer schon so, wenn der Staat besonders gefordert war. Das liegt vielleicht auch daran, dass diejenigen Menschen, die über die für die Bewältigung von Ausnahmesituationen und Krisen notwendigen Qualitäten verfügen, selten den Weg in Behörden oder die Politik finden.

Das führt zur Grundfrage: Planwirtschaft - Soziale Marktwirtschaft - Freie Marktwirtschaft und der Frage: Wo befinden wir uns und was bringt die Zukunft?

Der Staat ist inzwischen so geübt im Reglementieren und Grundrechte beschneiden, dass es einen Aufschrei dagegen braucht. Der BVfK organisiert das im Zusammenhang mit dem neuen Gewährleistungsrecht. Vom Brandbrief an den Bundesrat berichtet unsere Pressemeldung von vergangenen Donnerstag.
Nach dem Reglementieren kommt das Kontrollieren und der zunehmende Eingriff in die freie, gerne auch soziale Marktwirtschaft, so wie wir es gerade im Bereich der Förderung der Elektromobilität erleben. Nichts gegen Elektroautos und diejenigen, die damit Geld verdienen. Es macht großen Spaß, sie zu bewegen und wer könnte sich mehr über gute Gewinne seiner Mitglieder freuen als der BVfK? Dennoch gilt zu bedenken, dass staatliche Förderungen ein tragendes Element der Planwirtschaft sind. Und dort haben Unternehmer und insbesondere Autohändler nicht nur wenig Platz, sondern auch alle Bürger gleichmäßig wenig oder gar nichts vom Wohlstand.

Doch genug des Politisierens an dieser Stelle, denn wir sind weniger ideologisch als pragmatisch und daher die Frage: Quo Vadis Autohandel? Die Förderung der Elektromobilität geht zulasten der Verbrenner und derzeit besonders der damit handelnden Freien Neuwagenhändler, die nicht wirklich am Elektroboom partizipieren, denn der funktioniert über Leasing wo die Rate zusätzlich vom Hersteller zur Reduzierung der Flottengrenzwerte subventioniert wird.

Doch bleibt das so? Was ist in drei Jahren, wenn große Mengen der bis zu 50 % geförderten Leasing-Rückläufer mit Restwerten auf dem Markt kommen, die nur geringfügig unter dem liegen, was sie einmal unter kaufmännischer Betrachtung neu gekostet haben. Und was würde passieren, wenn der Staat dann Corona-gebeutelt kein Geld mehr für weitere Elektroautoförderung hätte? Vielleicht bräuchte er das auch nicht, wenn der Verbrenner mit Einführung der Euro7 Norm tatsächlich am Ende wäre. Eine Apokalypse für die Mobilität und das diese ermöglichende Automobil? Und braucht man dann überhaupt noch Autohändler, erst recht, wenn die Hersteller neue Vermarktungswege gehen und nicht nur Lidl, sondern auch die ADAC ins Geschäft einsteigen wollen?

Kann sein, muss es aber nicht, denn es kommt oft anders als man denkt und daher gilt es, nicht in Depressionen zu verfallen, sondern dem Optimismus zu frönen, indem man den Blick nach vorne richtet, das Beste daraus macht und sich den Herausforderungen stellt. Dazu benötigt man Tatkraft, Kompetenz und eine Organisation, die sich ums wichtige Drumherum kümmert. Dann wird auch was daraus:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.



Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
Bundesrat

BVfK-Eilbrief an den Bundesrat zu Änderungen des Gewährleistungsrechts

Mit der Ausweitung der Beweislastumkehr und anderen Änderungen des Gewährleistungsrechts verfehlt der Gesetzesentwurf die verfolgten Ziele. Negative Folgen treffen insbesondere den Kfz-Handel und auch deren Kunden. Entwurf führt zum Schaden Aller ohne erkennbaren Nutzen.
  • Beweislastumkehr soll von 6 auf 12 Monate erhöht werden
  • Problem: Gleichsetzung von technischem Defekt und kaufrechtlichem Mangel
Der BVfK hat mit sich mit einem dringenden Appell an den Bundesrat gewandt, um auf die für den Kfz-Handel untragbaren und unverhältnismäßig nachteiligen geplanten Änderungen des Gewährleistungsrechts im Zuge der Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie (RL (EU) 2019/771) aufmerksam zu machen.
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Reaktionen auf die BVfK-Kritik an den geplanten Änderungen des Gewährleistungsrechts

KFZ-BETRIEB: „Wenn das so kommt, droht das Aus für den Gebrauchtwagenhandel“
AUTOMOBILWOCHE: Kfz-Händler-Verband kritisiert Gesetzentwurf: Neues Gewährleistungsrecht lässt Gebrauchtwagenpreise steigen
AUTOHAUS: Änderungen des Gewährleistungsrechts: BVfK schreibt Eilbrief an Bundesrat
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BVfK gegen Lockdown-Notbremse für Autohändler Erneute Prüfung verfassungsrechtlicher Maßnahmen

Bei einer Rolle rückwärts landet man nicht immer auf der gleichen Stelle. Das gilt auch für die Rücknahme der Lockerungen für den Einzelhandel. Der BVfK hat daher eine erneute Prüfung verfassungsrechtlicher Maßnahmen veranlasst. Bei positiver Prognose wird der BVfK entsprechende gerichtliche Eilverfahren rechtlich und finanziell unterstützen. Über die Ergebnisse der Prüfungen und Beratungen werden wir kurzfristig berichten. Da eine entsprechende Klage nur durch einen betroffenen Händler eingereicht werden kann, bitten wir um Mitteilung, wer dazu ggf. bereit wäre.

Lesen sie auch: > BVfK-Pressemeldung 1. März 2021: Freie Kfz-Händler fordern Ende des Lockdowns und drohen mit Klage

Rückmeldungen, insbesondere von BVfK-Mitgliedern, die sich für ein Klageverfahren zur Verfügung stellen, bitte an > rechtsabteilung@bvfk.de
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NRW lockert die Corona-Einschränkungen stückweise - mit genügend Tests kann Notbremse vermieden werden

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat gestern die neue Coroaschutzverordnung vorgestellt. In Städten und Kreisen mit einem Inzidenzwert über 100 wird die Notbremse gezogen, es kann aber Ausnahmen geben. Hat eine Kommune mit einer Inzidenz über 100 nämlich eine ausreichende Teststruktur, kann dort ein Sonderweg gegangen werden. Mit einem negativen Testergebnis können die Bürger weiterhin mit Termin im Geschäft shoppen oder Zoos und Museen besuchen. Hier geht´s zum vollständigen Bericht des WDR > NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die neue Coroaschutzverordnung vorgestellt

Grafik links: Viele Besonderheiten in NRW. Individuell und kompliziert. (vergrößern: anklicken)
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In letzter Minute: Führt UN/EU-Vorschrift in Bezug auf Lenkanlagen zu Zulassungsproblemen von EU-Neuwagen ab 1. April 2021?

In einer Anfrage eines BVfK-Mitgliedes an den BVfK heißt es unter anderem:
„… Wir haben … die … Information bekommen, dass wir unsere Seat Ateca / Cupra Ateca vor dem 31.03.2021, wegen der EU Genehmigungsnummer e9*2007/46*6394*27, zulassen müssen. Unsere Fahrzeuge enden mit *23/*24/*26. Da unsere Zulassungsstelle, auf unser Nachfragen, nichts davon wusste, sind wir uns unsicher, was jetzt richtig ist. Müssen wir die Fahrzeuge vor dem 31.03.2021 zulassen oder nicht?“

Die BVfK-Rechtsabteilung teilt mit, dass es bedauerlicherweise in der Kürze der Zeit nicht möglich war, von den zuständigen Stellen in Deutschland, insbesondere dem KBA, verbindliche Informationen zu erhalten. Wir informieren daher über den aktuellen Kenntnisstand, den wir nachfolgend übermitteln und sind bemüht, für kurzfristige und insbesondere rechtzeitige Klärung zu sorgen.

Hier geht´s zu den vollständigen Informationen ... weiterlesen

Bild: Eine Lenkung, die ausschließlich mit Muskelkraft und insbesondere ohne globale Harmonisierung funktioniert.
Mercedes-Benz S-Klasse: überzeugende Antworten in jeder Generation

Mercedes-Benz S-Class: convincing answers in every generation

Zukünftige Oldtimer frühzeitig kaufen Welche Youngtimer haben das Zeug zum Klassiker?

Ganz nach dem Motto „Der frühe Vogel fängt den Wurm“ sind Youngtimer mit Potential schon als gebrauchte Schnäppchen zu ergattern. Ist ein Fahrzeug erst einmal 30 oder mehr Jahre alt und damit H-Kennzeichen-fähig, kann dies den Preis des Fahrzeugs erhöhen. Wir stellen drei Modelle der Jahre 1991 und 1992 vor, die das Zeug zum Klassiker haben und noch günstig zu finden sind.
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Aagent24 - Fahrzeugimport von Mobile.de möglich

Aagent24 Fahrzeugimport von Mobile.de funktioniert

Mit der Schnittstelle des Aagent24 von mobile.de, können diejenigen, die den BVfK bei mobile.de als Datendienstleister angibt, Ihren Fahrzeugbestand jetzt auch in den Aagent24 importieren. Neben dem Export, wie bereits im Wochenendticker vom 13. März 2021 erwähnt, ist nun auch der Transfer der Fahrzeuge in die andere Richtung möglich.
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kollegenangebot-4

BVfK-Kollegenangebot der Woche:

Opel Grandland X Ultimate 131PS EAT8. Leder / Navi / AAC / SHZ / Kamera

BVfK-Kollege: GW Deutschland GmbH
EZ: 05 / 2019 Km-Stand: 29.223 km B2B Preis: 21.800 EUR

>>> hier geht´s zu den Details des Opel Grandland X

Sie möchten auch Kollegenangebote an die BVfK-Kollegen senden? >>> so funktionieren die BVfK-Kollegenangebote (Log-in des BVfK-Mitgliederbereich erforderlich)
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Kurioses aus der BVfK-Rechtsabteilung - nicht zur Nachahmung empfohlen

Von der „Notwehr"­- Maßnahme eines Vorsitzenden, zum Schein eine Unterlassungserklärung abzugeben

„…Die Willenserklärung des 1. Vorsitzenden des Beklagten in dem Telefax des Beklagten, ... vom Kläger als sog. „Unterlassungsvereinbarung" bezeichnet, ist gemäß § 118 BGB nichtig. Der 1. Vorsitzende des Beklagten hatte das in renommierten Kommentaren vorgeschlagenen Verhalten bei rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen angewandt, nämlich Abgabe einer Unterlassungserklärung zum Schein, um den Abmahner klaglos zu stellen und Einwendung des Missbrauchstatbestands gemäß § 242 BGB falls der Abmahner irgendwelche Ansprüche aus der Scheinunterlassungserklärung geltend macht...
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Geplante Änderungen des Gewährleistungsrechts - Einblick in das Gesetzgebungsverfahren

BVfK kämpft gegen unzureichende Berücksichtigung der Unternehmerinteressen
BVfK-Kampagne gegen den Gesetzesentwurf

Zum 1. Januar 2022 stehen erhebliche Änderungen des Gewährleistungsrechts an. Dann soll das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags in Kraft treten. Dem Kfz-Handel drohen z. B. durch eine zeitliche Ausweitung der Beweislastumkehr auf 12 Monate beträchtliche Nachteile. Der BVfK setzt sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren für seine Mitgliedsbetriebe ein und kritisiert dabei die offensichtlich unzureichende Vertretung unternehmerischer Interessen in den politischen Organen.
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Autorechtstag Aktuell: Parken auf Privatgrund – Legal Tech bei der Parkraumbewirtschaftung

Bewirtschaftete Parkflächen wie Parkhäuser und – garagen, an denen an der durch Schranken gesicherten Ein- oder Ausfahrt Parkgebühren zu entrichten sind, gibt es in Deutschland schon seit langer Zeit. Aber erst seit gut 20 Jahren haben Bewirtschafter Geschäftsideen entwickelt, wie auch unbeschrankte Parkflächen, bspw. Supermarkt-, Kundenparkplätze und auch private Stellflächen, dazu genutzt werden können, um florierende Unternehmen zu betreiben.“
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BVfK-Corona-Ticker 25. März 2021 (Version 2)

Ein BVfK-Mitglied hat richtigerweise festgestellt, dass es Feststellungen gab, die es zu verbessern galt. Wir bedanken uns für den Hinweis, den wir in einer überarbeiteten Version berücksichtigt haben.

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Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen

Termine

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BVfK-Jahreskongress erneut verschoben

Der für den 1. Mai geplante große BVfK-Jahreskongress muss erneut verschoben werden, da die Stadt Bonn die parallele Großveranstaltung „Rhein in Flammen“ coronabedingt abgesagt hat. Es soll nun im September nach einem neuen Termin gesucht werden.
Rheingold

14. Deutscher Autorechtstag
31.Mai - 1. Juni 2021

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 31. Mai und 1. Juni 2021 statt. Lassen Sie sich hier vormerken. > hier vormerken
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